Tierschutz für den Rhein-Sieg-Kreis e.V.

Wildtier gefunden - was tun?

Im Straßenverkehr verunglücken jedes Jahr Tausende von Igeln, Füchsen und Mardern. Für Vögel werden große Fensterscheiben und Taubennetze zu tödlichen Fallen. Obwohl in vielen Fällen rasche Hilfe notwendig wäre, ist es schwierig, die richtige Anlaufstelle für verletzte Wildtiere zu finden. Wer helfen will, muss die gesetzlichen Regelungen beachten. Diese unterscheiden zwischen herrenlosen Tieren und Fundtieren.

Fundtiere sind Heimtiere wie Hund, Katze oder Ziervogel, die ihrem Besitzer entlaufen oder entflogen sind. Wer ein solches Tier findet, ist verpflichtet, es dem Ordnungsamt bzw. Tierheim zu übergeben. Wildtiere und damit herrenlose Tiere fallen unter das Jagd- oder Naturschutzrecht. Auch an diesen Tieren kann durch Fund kein Eigentum erworben werden.

Haben Sie den Verdacht, dass ein gefundenes Tier krank oder verletzt ist, sollten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung beobachten - es sei denn Sie erkennen, dass akute Gefahr im Verzug ist. Nicht immer braucht ein Tier die Hilfe der Menschen. Nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig.

Sind Sie in die Situation geraten, rasch Hilfe für verwaiste Wildtiere finden zu müssen, empfiehlt es sich, zunächst Kontakt zum örtlichen Tierschutzverein aufzunehmen. Auch wenn dieser selber keine Aufnahmemöglichkeit haben sollte, können die Mitarbeiter doch meist gute Pflegeadressen in der Nähe vermitteln. Darüber hinaus kann auch die örtliche Naturschutzbehörde mit geeigneten Adressen weiterhelfen.

Dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zufolge ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützten Arten – dazu zählen beispielsweise Vögel, Igel oder Eichhörnchen – der Natur zu entnehmen. Paragraf 43 (6) BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbstständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die zuständige Untere Naturschutz-behörde abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, ist die Aufnahme des Tieres unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. Informationen zum Schutzstatus finden Sie » Hier.

Nicht nur der Fund einer besonders geschützten Wildtierart muss gemeldet werden. Wenn Sie ein verletztes oder verlassenes Wildschwein, einen Fuchs, einen Hasen, ein Reh oder ein anderes dem Jagdrecht unterliegendes Tier finden, müssen Sie die zuständige Jagdbehörde verständigen.

Verhaltensregeln im Umgang mit Wildtieren

Es gibt viele Krankheiten, die entweder Ihnen oder Ihrem Haustier schaden können Fassen Sie aufgefundene Wildtiere möglichst nicht an - ist es dennoch notwendig, benutzen Sie bitte Einweghandschuhe (z. B. aus dem Autoverbandskasten). Der Biss eines Wildtiers ist nicht nur schmerzhaft, sondern überträgt auch Bakterien und Viren. Handelt es sich um ein Jungtier, so vergewissern Sie sich erst, ob es sich um ein Nestflüchter bzw. Nesthocker handelt. Nestflüchter machen Ausflüge und übernehmen sich oft dabei. Sie sitzen dann einige Zeit erschöpft auf dem Boden, die Mutter ist aber immer noch in der Nähe. Auch kleine Hasen sind in der Regel ohne Mutter anzutreffen.

Lassen Sie junge Wildtiere grundsätzlich in der freien Natur! Fangen Sie ein solches Tier ein, verschlechtern Sie seine Überlebenschancen erheblich. Einer Handaufzucht ist Stress für das Tier und auch für den Menschen. Beachten Sie bitte, dass Katzenaufzuchtmilch die Muttermilch nicht ersetzten kann.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie das Tier aufnehmen sollen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bild: lauwaet

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